Golfcart-Ordnung – Gültig seit dem 23.03.2025

  1. Die Golfcart-Miete ist für eine Runde von 18 Löchern und damit für 5,5 Stunden berechnet bzw. für 3,5 Stunden bei 9-Löchern. Unmittelbar nach Beendigung der Runde sind die Golfcarts am fest vergebenen Platz abzustellen, wieder ans Ladenetz anzuschließen und die Schlüssel im Sekretariat abzugeben. (Wenn das Sekretariat geschlossen ist, den Schlüssel hinter die Theke am Empfang legen.
  2. Die Benutzung der Golfcarts ist ausnahmslos nur Erwachsenen oder Jugendlichen ab 16 Jahren gestattet.
  3. Das Golfcart ist für max. 2 Erwachsene bzw. Jugendliche ab 16 Jahre zugelassen.
  4. Die Bezahlung erfolgt entweder über PC-Caddie, über das Sekretariat oder per QR-Code am Greenfeebriefkasten. Alternativ können Sie auch den passenden Betrag zusammen mit dem Namen und dem Datum in den Greenfeebriefkasten einwerfen.
  5. Grüns, Abschläge sind großzügig zu umfahren (keine Golfcarts am Fairway näher als 10 Meter zum Vorgrün!).
  6. Der Lenker haftet für verursachte Schäden an Cart oder Gelände.
  7. Die Benutzung des Golfcarts erfolgt auf eigene Gefahr.
  8. Die Benutzung des Golfcarts berechtigt nicht zum automatischen Durchspielen.
  9. Den Anweisungen der Golfclub-Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
  10. Mit Anmietung des Carts erkennt der Mieter die Golfcart-Ordnung an.
  11. Das Abstellen der Carts hat auf den dafür vorgesehenen Platz zu erfolgen uns auch so, dass keine anderen Carts zugestellt werden. Zugestellte Carts werden mit jeweils 30,- € berechnet.
  12. Der Mieter steckt nach der Nutzung den Ladestecker wieder ins Cart. Nicht angeschlossene Carts werden mit jeweils 30,-€ berechnet.
  13. Eine selbstständige Verlängerung der Runde ist ohne Genehmigung des Sekretariates nicht erlaubt.
  14. Bei Nutzung der Carts ohne Genehmigung (Anmeldung/Bezahlung) wird eine pauschale Strafe von 100,- € erhoben – zuzüglich der Kosten für die Cartnutzung.